Das Jah­res­en­de naht – ein idea­ler Zeit­punkt, um die Steu­er­last für 2024 zu opti­mie­ren. Beson­ders für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler bie­tet die Rürup-Rente eine inter­es­san­te Mög­lich­keit, steu­er­lich begüns­tigt fürs Alter vor­zu­sor­gen. Durch fle­xi­ble Zuzah­lun­gen las­sen sich noch kurz vor dem Jah­res­wech­sel Steu­ern spa­ren.
Steu­er­vor­tei­le durch die Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine pri­va­te Alters­vor­sor­ge­form, deren Bei­trä­ge zu 100 Pro­zent als Son­der­aus­ga­ben in der Steu­er­erklä­rung absetz­bar sind. Je nach Ein­kom­men und Steu­er­satz kann eine Zuzah­lung zum Jah­res­en­de die Steu­er­last erheb­lich sen­ken. Zum Bei­spiel ergibt eine Zuzah­lung von 5.000 Euro bei einem Grenz­steu­er­satz von 40 Pro­zent eine Steu­er­erspar­nis von etwa 2.000 Euro.
Höchst­gren­zen beach­ten
Für 2024 gel­ten bestimm­te Ober­gren­zen für den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug:
Ein­zel­per­so­nen: maxi­mal 27.566 Euro Zusam­men ver­an­lag­te Ehe­gat­ten: maxi­mal 55.132 Euro
Die­se Gren­ze umfasst alle absetz­ba­ren Alters­vor­sor­ge­bei­trä­ge, also auch Zah­lun­gen an die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung oder berufs­stän­di­sche Ver­sor­gungs­wer­ke.
Recht­zei­tig han­deln
Wer von den Steu­er­vor­tei­len pro­fi­tie­ren möch­te, soll­te sei­ne Zuzah­lung recht­zei­tig vor Jah­res­en­de täti­gen. Wich­tig ist, im Ver­wen­dungs­zweck den Hin­weis „Zuzah­lung“ sowie die Ver­si­che­rungs­num­mer anzu­ge­ben. Zu Beginn des nächs­ten Jah­res wer­den die gezahl­ten Bei­trä­ge auto­ma­tisch an die Finanz­be­hör­de über­mit­telt. Zudem erhal­ten Kun­den eine Bei­trags­be­schei­ni­gung, die für die Steu­er­erklä­rung genutzt wer­den kann.
Mit klu­ger Pla­nung und recht­zei­ti­gem Han­deln lässt sich der Jah­res­end­spurt opti­mal nut­zen, um Steu­ern zu spa­ren und gleich­zei­tig die eige­ne Alters­vor­sor­ge zu stär­ken.