Zum Jah­res­be­ginn tre­ten wich­ti­ge Ände­run­gen in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung in Kraft. Von sta­bi­len Bei­trags­sät­zen bis hin zu neu­en Ver­dienst­gren­zen – ein Über­blick, was Sie wis­sen soll­ten.
Bei­trags­satz bleibt sta­bil
Gute Nach­rich­ten für Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber: Der Bei­trags­satz zur Ren­ten­ver­si­che­rung bleibt 2025 bei 18,6 Pro­zent. Damit bleibt die Belas­tung trotz stei­gen­der Kos­ten unver­än­dert.
Neue Ver­dienst­gren­zen für Hin­zu­ver­die­ner
Wer eine Erwerbs­min­de­rungs­ren­te bezieht, kann 2025 mehr hin­zu­ver­die­nen. Die Gren­ze liegt bei vol­ler Erwerbs­min­de­rung bei 19.661 Euro pro Jahr, bei teil­wei­ser Erwerbs­min­de­rung sind es 39.322 Euro. Das schafft mehr Fle­xi­bi­li­tät für Betrof­fe­ne, die ihre Ein­nah­men auf­sto­cken möch­ten.
Anpas­sung des Ren­ten­ein­tritts­al­ters
Die Regel­al­ters­gren­ze wird schritt­wei­se auf 67 Jah­re ange­ho­ben. Für den Jahr­gang 1960 liegt sie bei 66 Jah­ren und 4 Mona­ten. Beson­ders lang­jäh­rig Ver­si­cher­te, die min­des­tens 45 Bei­trags­jah­re vor­wei­sen, kön­nen wei­ter­hin ab 63 Jah­ren in Ren­te gehen. Jün­ge­re Jahr­gän­ge müs­sen jedoch mit höhe­ren Abschlä­gen rech­nen – für den Jahr­gang 1962 liegt der Abschlag bei vor­zei­ti­gem Ren­ten­ein­tritt bei 13,2 Pro­zent.
Ein­heit­li­che Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen
Ab 2025 gilt erst­mals eine ein­heit­li­che Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze von 8.050 Euro monat­lich für ganz Deutsch­land. Damit ent­fällt die bis­he­ri­ge Unter­schei­dung zwi­schen alten und neu­en Bun­des­län­dern. Dies erleich­tert die Berech­nung von Bei­trä­gen und sorgt für mehr Gleich­heit.
Frei­wil­li­ge Bei­trä­ge und Steu­er­an­teil stei­gen
Für Selbst­stän­di­ge oder frei­wil­lig Ver­si­cher­te steigt der Min­dest­bei­trag auf 103,42 Euro monat­lich, der Höchst­bei­trag auf 1.497,30 Euro. Wer 2025 in Ren­te geht, muss zudem mit einer höhe­ren Steu­er­last rech­nen: 83,5 Pro­zent der Ren­te wer­den steu­er­pflich­tig. Bestands­rent­ner sind von die­ser Rege­lung nicht betrof­fen.
Erhö­hung der Minijob-Grenze
Die Ver­dienst­gren­ze für Mini­jobs wird ange­ho­ben und liegt ab Janu­ar bei 556 Euro monat­lich. Sie ori­en­tiert sich dyna­misch am gestie­ge­nen Min­dest­lohn, der 2025 auf 12,82 Euro pro Stun­de steigt.